Pflegegrad & Behandlungspflege
Zwei Wege zur Unterstützung – klar erklärt.
Pflegegrad = Pflegekasse, Selbstständigkeit im Alltag. Behandlungspflege = Krankenkasse, ärztlich verordnet, auch ohne Pflegegrad.
Auf einen Blick
Der wichtigste Unterschied
Die fünf Pflegegrade
Von gering bis besonders
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Erhebliche Beeinträchtigung.
Schwere Beeinträchtigung.
Schwerste Beeinträchtigung.
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen.
Begutachtung
Sechs Bereiche werden geprüft
- Mobilität
- Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen & Psyche
- Selbstversorgung
- Umgang mit Krankheit & Therapie
- Alltag & soziale Kontakte
Antrag & Ablauf
Vom Antrag bis zur Versorgung
- 1Antrag bei der Pflegekasse
- 2Termin zur Begutachtung
- 3Erfassung der Selbstständigkeit
- 4Entscheidung der Pflegekasse
- 5Planung der Leistungen
- 6Ggf. Widerspruch
Checkliste: So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor+
- Was funktioniert nicht mehr allein?
- Wie häufig ist Hilfe nötig?
- Gibt es nächtlichen Hilfebedarf?
- Welche Medikamente/Therapien laufen?
- Besteht Sturzrisiko?
- Orientierungsprobleme?
- Was übernehmen Angehörige?
- Welche Arztberichte liegen vor?
Ambulante Hero garantiert keinen bestimmten Pflegegrad. Über die Einstufung entscheidet die Pflegekasse.
Mögliche Maßnahmen
Was ärztlich verordnet werden kann
Ablauf
Von der Verordnung zur Versorgung
- 1Medizinischer Bedarf
Eine Maßnahme wird zu Hause benötigt.
- 2Ärztliche Beurteilung
Arztpraxis prüft die Notwendigkeit.
- 3Verordnung
Maßnahme, Häufigkeit und Dauer werden festgelegt.
- 4Krankenkasse
Verordnung wird zeitnah eingereicht.
- 5Pflegedienst
Ablauf und Kapazität werden abgestimmt.
- 6Versorgung
Die vereinbarte Versorgung beginnt.
Häufige Fragen
Brauche ich für Behandlungspflege einen Pflegegrad?+
Nein. Entscheidend sind medizinische Notwendigkeit und ärztliche Verordnung.
Wer darf verordnen?+
Haus-, Fach- oder Krankenhausärztinnen und -ärzte.
Wer zahlt?+
Die gesetzliche Krankenkasse prüft die Kostenübernahme. Zuzahlungen möglich.
Kann ich beides gleichzeitig nutzen?+
Ja – Pflegegrad-Leistungen und Behandlungspflege schließen sich nicht aus.
Wir stellen keine Diagnosen und können weder eine Verordnung noch die Genehmigung durch die Krankenkasse garantieren.
Unsicher, was für Sie passt?
Wir ordnen die Situation gemeinsam ein – kurz, verständlich und ohne Verpflichtung.
Erstgespräch
Sie müssen nicht schon alle Antworten kennen.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir helfen Ihnen dabei, Pflegebedarf, Pflegegrad, ärztliche Verordnung und mögliche Leistungen verständlich zu ordnen.
