Leistung

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, ist zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Wir kommen zu Ihnen, hören zu und geben praktische Hinweise.

Was dazugehören kann

Typische Inhalte dieser Leistung

  • Persönliches Gespräch bei Ihnen zu Hause
  • Sicherstellung der pflegerischen Versorgungsqualität
  • Praktische Tipps für den Pflegealltag
  • Hinweise zu Hilfsmitteln und Leistungen
  • Nachvollziehbare Dokumentation für die Pflegekasse
  • Ruhige, wertschätzende Atmosphäre

Die konkrete Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Wir informieren Sie persönlich über den für Sie geltenden Rhythmus.