Leistung
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, ist zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Wir kommen zu Ihnen, hören zu und geben praktische Hinweise.
Was dazugehören kann
Typische Inhalte dieser Leistung
- Persönliches Gespräch bei Ihnen zu Hause
- Sicherstellung der pflegerischen Versorgungsqualität
- Praktische Tipps für den Pflegealltag
- Hinweise zu Hilfsmitteln und Leistungen
- Nachvollziehbare Dokumentation für die Pflegekasse
- Ruhige, wertschätzende Atmosphäre
Die konkrete Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Wir informieren Sie persönlich über den für Sie geltenden Rhythmus.
