Unsere Leistungen

Welche Unterstützung brauchen Sie?

Alltagshilfe, Pflege oder medizinische Maßnahmen zu Hause – wir stellen die passende Versorgung gemeinsam zusammen.

Schnellauswahl

Was passt zu Ihrer Situation?

Pflege zu Hause

Pflege zu Hause

Grund- und Körperpflege

Würdevolle Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

  • Waschen, Duschen, Körperpflege
  • Hilfe beim Essen & Mobilität
  • Pflegefachliche Dokumentation
Grundpflege anfragen

Pflegekasse zahlt mit

Pflegesachleistung nach Pflegegrad

Monatliche Höchstbeträge, die die Pflegekasse für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes übernimmt (Stand 2025).

  • Pflegegrad 2bis 796 €
  • Pflegegrad 3bis 1.497 €
  • Pflegegrad 4bis 1.859 €
  • Pflegegrad 5bis 2.299 €

Ohne Pflegegrad ist eine Selbstzahlung oder – bei ärztlicher Verordnung – eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich.

Medizinische Versorgung

Medizinische Versorgung

100 % Kostenübernahme durch die Krankenkasse – auch ohne Pflegegrad
Auch ohne Pflegegrad möglich

Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung

Medizinische Maßnahmen werden nach ärztlicher Verordnung fachgerecht bei Ihnen zu Hause durchgeführt.

  • Medikamente, Injektionen, Wundversorgung
  • Kompressionsstrümpfe & Verbände
  • Blutdruck, Blutzucker, Insulin
Behandlungspflege anfragen

Alltag & Begleitung

Alltag & Begleitung

Betreuung zu Hause

Gesellschaft, Orientierung und aktivierende Unterstützung im vertrauten Zuhause.

  • Gemeinsam Zeit gestalten
  • Tagesstruktur & Orientierung
  • Angehörige entlasten
Betreuung zu Hause anfragen

Begleitung außer Haus

Sicher unterwegs zu Terminen, Erledigungen und Aktivitäten.

  • Arzt-, Therapie- und Behördentermine
  • Einkaufen & Erledigungen
  • Sicher unterwegs mit Rollator
Begleitung anfragen

Aktivierende Hauswirtschaft

Praktische Hilfe im Haushalt – mit dem Ziel, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten.

  • Kochen & Einkaufen
  • Wäsche, Küche, Wohnbereiche
  • Gemeinsam statt für Sie
Hilfe im Haushalt anfragen

Pflegekasse zahlt

Entlastungsbetrag – 131 € pro Monat

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der monatliche Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu – zweckgebunden für Betreuung, Begleitung und Hauswirtschaft.

  • Pflegegrad 1–5131 € / Monat
  • Ansparen möglichbis Jahresende
  • Rest ins 1. Halbjahrübertragbar

Wir rechnen Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse über den Entlastungsbetrag ab.

Angehörige & Beratung

Angehörige & Beratung

Verhinderungspflege

Verlässliche Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson eine Pause braucht oder verhindert ist.

  • Stunden- oder tageweise Entlastung
  • Urlaub, Krankheit, Termine
  • Ab Pflegegrad 2
Entlastung anfragen

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegefachliche Beratung zu Hause – verständlich, unterstützend und korrekt dokumentiert.

  • Halbjährlich bei Pflegegeld PG 2–5
  • Freiwillig bei PG 1 & Sachleistungen
  • Nachweis inklusive

Pflegeberatung, Pflegegrad & Schulung

Orientierung bei Pflegegrad, Leistungsansprüchen und der Organisation der Versorgung.

  • Pflegegrad-Antrag & Begutachtung
  • Leistungen verständlich erklärt
  • Anleitung für Angehörige
Pflegeberatung anfragen

Kostenfrei für Sie

Beratung – von der Pflegekasse getragen

Pflegeberatung und Beratungsbesuche werden gesetzlich finanziert. Für Sie und Ihre Angehörigen entstehen dabei keine Kosten.

  • Pflegeberatung § 7a SGB XIkostenfrei
  • Beratungsbesuch § 37.3 (PG 2–3)halbjährlich
  • Beratungsbesuch § 37.3 (PG 4–5)vierteljährlich
  • Bei Pflegegeldbezugverpflichtend

Wir übernehmen Terminvereinbarung, Beratung vor Ort und die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Überblick

Was wird benötigt – wer kann zahlen?

Ein schneller Vergleich der wichtigsten Voraussetzungen und möglichen Kostenträger.

Behandlungspflege

Pflegegrad
Nein
Voraussetzung
Ärztliche Verordnung und in der Regel Genehmigung der Krankenkasse
Kostenträger
Krankenkasse

Grund- und Körperpflege

Pflegegrad
Für Pflegesachleistungen i. d. R. Pflegegrad 2 bis 5
Voraussetzung
Festgestellter Pflegebedarf und vereinbarte Leistungen
Kostenträger
Pflegekasse oder private Finanzierung

Betreuung und Hauswirtschaft

Pflegegrad
Je nach Finanzierungsweg
Voraussetzung
Individuelle Bedarfsklärung
Kostenträger
Pflegekasse, Entlastungsbetrag oder private Finanzierung

Verhinderungspflege

Pflegegrad
Mindestens Pflegegrad 2
Voraussetzung
Private Pflegeperson ist vorübergehend verhindert
Kostenträger
Pflegekasse im Rahmen des gemeinsamen Jahresbetrags

Beratungsbesuch § 37 Abs. 3

Pflegegrad
PG 2–5 bei ausschließlichem Pflegegeld verpflichtend; weitere Fälle freiwillig
Voraussetzung
Terminvereinbarung
Kostenträger
Pflegekasse nach den gesetzlichen Voraussetzungen

Welche Finanzierung in Ihrem Fall möglich ist, hängt von Pflegegrad, Verordnung, Leistungsart und bereits genutzten Budgets ab. Wir klären das gemeinsam und informieren Sie vor Beginn transparent über die voraussichtlichen Kosten.

Meine Situation besprechen

Ablauf

So kommen Sie zur passenden Unterstützung

  1. 1

    Kurz Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie uns an oder senden Sie eine kurze Anfrage. Sie müssen noch nicht wissen, welche Leistung genau benötigt wird.

  2. 2

    Bedarf persönlich klären

    Wir besprechen Ihre Situation, den gewünschten Beginn, vorhandene Pflegegrade oder Verordnungen und prüfen unsere Kapazitäten in Ihrem Wohnort.

  3. 3

    Versorgung abstimmen

    Sie erhalten eine klare Rückmeldung zu möglichen Leistungen, Kosten und den nächsten organisatorischen Schritten.

Häufige Fragen

Antworten auf Fragen, die uns oft erreichen

Nein. Für medizinische Behandlungspflege ist kein Pflegegrad erforderlich. Sie wird ärztlich verordnet und in der Regel durch die Krankenkasse genehmigt. Für Leistungen der Pflegeversicherung wie ambulante Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege gelten andere Voraussetzungen.

Persönliche Beratung

Sie müssen noch nicht wissen, welche Leistung Sie brauchen.

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Wir helfen Ihnen, die passende Unterstützung und die nächsten Schritte zu finden.